Friedhof Wernigerode: Kosten, Pflichten & Gebühren 2026 — was Angehörige wissen müssen
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Friedhof Wernigerode: Kosten, Pflichten und Gebühren 2026 — was Angehörige wissen müssen

Grabstein-Prüfung, Nutzungsrecht, Pflegepflicht: Die offizielle Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wernigerode regelt klar, wer für was zahlt — und was bei Nichtstun passiert.

Lesezeit: ca. 7 Minuten
Kurzantwort — Friedhof Wernigerode Kosten 2026

Wahlgrab 25 Jahre: € 1.730 | Urnenwahlgrab 25 Jahre: € 1.390

Verlängerung Wahlgrab: € 70 je Stelle/Jahr | Grabstein-Entsorgung: € 209

Erdbestattung (Ausheben): € 1.208 | Urnenbestattung: € 96

Quelle: Friedhofsgebührensatzung Wernigerode, gültig ab 27.02.2025 (Amtsblatt 4/2025)

Viele Familien, die ein Grab in Wernigerode haben, leben weit entfernt — Hannover, Hamburg, München. Was dabei oft unterschätzt wird: Die Verantwortung für das Grab bleibt vollständig bei den Angehörigen. Die Friedhofssatzung der Stadt Wernigerode (Mai 2025) regelt das unmissverständlich, und das Amtsblatt 4/2025 veröffentlichte die vollständige Gebührensatzung mit allen aktuellen Preisen.

1. Standsicherheitsprüfung — wer zahlt, wenn der Stein kippt

Jedes Frühjahr prüft die Stadt Wernigerode alle Grabsteine und baulichen Anlagen auf den städtischen Friedhöfen auf Standsicherheit: Friedhof Am Eichberg (Zentralfriedhof), Friedhof Silstedt und Friedhof Schierke. Auffällige Steine erhalten ein Schild — akut gefährliche werden sofort umgelegt, ohne vorherige Benachrichtigung der Angehörigen.

⚠ Wer zahlt?

Der Nutzungsberechtigte ist für den Grabstein verantwortlich — nicht die Stadt. Reagiert er nicht, lässt die Stadt die Arbeiten auf seine Kosten durchführen: € 45 je Arbeitsstunde. Der Grabstein kann auch entfernt werden, ohne dass die Stadt ihn aufbewahren muss. § 25 Abs. 2

Für Schäden durch umgefallene Grabsteine — an Nachbargräbern oder Personen — haften Sie persönlich, unabhängig davon, ob Sie vor Ort waren.

Rechtliche Grundlage: „Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauerhaft in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Nutzungsberechtigte." § 25 Abs. 1 Friedhofssatzung

2. Abgelaufene Nutzungsrechte — der stille Fristablauf

Alle Reihen- und Wahlgrabstellen, die vor dem 1. Januar 2001 belegt oder erworben wurden, sind am 31. Dezember 2025 abgelaufen. Wer nicht reagiert, verliert sein Nutzungsrecht — still, ohne erneute Mahnung.

Was bei Fristablauf passiert

Reihengrab: Kein Wiedererwerb möglich. Das Grab kann nach Ruhezeit neu belegt werden.

Wahlgrab: Verlängerung möglich — aber nur auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung Am Eichberg.

Grabstein: Nicht entfernte Grabsteine, Einfassungen und Anlagen gehen 3 Monate nach Ablauf entschädigungslos in Stadtbesitz über. § 26 Abs. 2

Friedhofsverwaltung Wernigerode — Kontakt für Verlängerungsanträge

  • Friedhofsverwaltung Wernigerode, Am Eichberg
  • Telefon: 03943 632 419
  • E-Mail: staedtische-friedhoefe@wernigerode.de
  • Mo–Mi 9–12 und 13–15 Uhr  |  Do 9–12 und 13–16 Uhr  |  Fr 9–12 Uhr

3. Pflegepflicht — was von Angehörigen verlangt wird

Die Friedhofssatzung ist klar: Jede Grabstätte muss dauerhaft hergerichtet und instandgehalten werden. § 27 Abs. 3 Diese Verpflichtung endet erst mit Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts — nicht schon beim nächsten Besuch.

  • Verwelkte Blumen und Kränze müssen regelmäßig entfernt werden
  • Grabstätten müssen spätestens 6 Monate nach einer Beisetzung hergerichtet sein § 27 Abs. 6
  • Bepflanzung darf benachbarte Gräber oder Wege nicht beeinträchtigen
  • In Abteilungen mit Gestaltungsvorschriften: Bepflanzungspflicht, kein Kunstkies, kein Kunstteppich § 28
⚠ Konsequenz bei Vernachlässigung

Die Stadt fordert schriftlich zur Instandsetzung auf. Bei Untätigkeit: Stadt lässt auf Kosten des Nutzungsberechtigten instand setzen — oder entzieht das Nutzungsrecht ohne Entschädigung. Die bereits gezahlten Nutzungsrechtgebühren werden nicht zurückerstattet. § 30, § 4 Abs. 2 Gebührensatzung

4. Alle offiziellen Grabgebühren Wernigerode 2026

Die Stadt Wernigerode hat im Amtsblatt 4/2025 (gültig ab 27.02.2025) die vollständige Friedhofsgebührensatzung veröffentlicht. Alle Preise im Überblick:

Leistung Gebühr (€)
Nutzungsrechte
Reihengrabstätte — 20 Jahre1.384,00
Wahlgrabstätte — 25 Jahre1.730,00
Urnenreihengrabstätte — 20 Jahre550,00
Urnenwahlgrabstätte — 25 Jahre1.390,00
Verlängerung Nutzungsrechte
Wahlgrabstätte — je Stelle / je Jahr70,00
Wahlgrabstätte — je Stelle / je Monat6,00
Urnenwahlgrabstätte — je Stelle / je Jahr56,00
Urnenwahlgrabstätte — je Stelle / je Monat5,00
Urnengemeinschaftsgrabstätten (inkl. Pflege, 20 Jahre)
UGG-R — Rasenfläche772,00
UGG-SP — mit Schriftplatte1.060,00
UGG-BH — Im Buchenhain882,00
UGG-EH — Im Eichenhain1.976,00
UGG-GP — Gedenkplatte1.505,00
UGG-Stele882,00
Grundgebühren Bestattung (Ausheben, Schließen, Vor-/Nacharbeiten)
Erdbestattung — Personen ab 5 Jahren1.208,00
Erdbestattung — Kinder bis 5 Jahre604,00
Urnenbestattung96,00
Je Träger für Sarg oder Urne26,00
Trauerhallen
Trauerhalle Wernigerode (inkl. Grundausstattung)225,00
Trauerhalle Benzingerode120,00
Trauerhalle Silstedt149,00
Trauerhalle Schierke67,00
Kühlhalle26,00
Grabmal- und sonstige Gebühren
Jährl. Kontrolle des Grabmals (Standsicherheit)11,00 / Jahr
Entsorgung Grabstein (durch Stadt)209,00
Entsorgung Grabplatten79,00
Ausgrabungen (Sarg/Urne)45,00 / Std.
Sonstige Leistungen auf Anfrage45,00 / Std.
Aufstellgenehmigung Grabstein25,00
Aufstellgenehmigung Grabstein + Einfassung41,00
Jahresgenehmigung Befahren (gewerblich)25,00 / Jahr
Rechenbeispiel Verlängerung

Wahlgrab mit 2 Stellen, Verlängerung um 10 Jahre: 2 × € 70 × 10 = € 1.400 — fällig bei Antragstellung. Dazu kommt die Aufstellgenehmigung (€ 25–41) wenn der Grabstein verändert wird.

5. Besondere Grabarten — Baumgrab, Urnengemeinschaft, Mensch-Tier

Baumgrabstätten

Bei Baumgräbern übernimmt die Natur die Pflege — Grabschmuck, Blumen oder Kränze sind ausdrücklich nicht gestattet. § 15a Abs. 4 Umbettungen sind nicht möglich. Für Angehörige, die nicht regelmäßig vor Ort sein können, ist das die pflegeärmste Variante.

Urnengemeinschaftsgrabstätten — Pflege inklusive

Bei allen UGG-Varianten ist die Grabpflege über die gesamte Laufzeit in der einmaligen Gebühr enthalten — keine laufenden Kosten, keine Pflegepflicht für Angehörige. Der Preisunterschied zwischen den Varianten liegt vor allem in der Kennzeichnung und der Lage: von der anonymen Rasenfläche (€ 772) bis zur individuellen Gedenkplatte (€ 1.505) oder dem Eichenhain (€ 1.976).

Mensch-Tier-Grabstätten (neu seit 2025)

Urnenbestattung gemeinsam mit dem verstorbenen Haustier — auf dafür ausgewiesenen Grabstätten möglich. Nutzungsrecht: 20 Jahre. Die erste Beisetzung muss eine Humanbestattung sein. § 15b

6. Ruhezeit und was nach 20 Jahren passiert

Auf allen städtischen Friedhöfen in Wernigerode gilt eine Ruhezeit von 20 Jahren. § 10 Erst danach darf eine Grabstätte neu belegt oder anderweitig genutzt werden. Bei Wahlgrabstätten beträgt das Nutzungsrecht 25 Jahre und ist verlängerbar.

7. Was das bedeutet, wenn Sie nicht vor Ort sind

Wer 200 oder 300 Kilometer entfernt wohnt, kann nicht mal eben nachsehen, ob ein Schild am Grabstein hängt, ob das Nutzungsrecht ausgelaufen ist, oder ob die Bepflanzung das Nachbargrab schon überwuchert hat. Wer nicht regelmäßig vor Ort ist, bemerkt solche Hinweise oft erst Monate später — und dann laufen bereits Fristen.

Grabpflege Wernigerode — wir sind vor Ort und melden uns, wenn etwas ist.

Grabpflege Harz pflegt Gräber auf allen Friedhöfen in Wernigerode und schickt nach jedem Besuch ein Foto per WhatsApp. Wenn ein Schild am Stein hängt oder das Nutzungsrecht ausläuft — wir geben Bescheid. Für € 55/Monat, monatlich kündbar.

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Häufige Fragen — Friedhof Wernigerode

Was kostet ein Wahlgrab in Wernigerode?

Ein Wahlgrab (Erdbestattung) in Wernigerode kostet € 1.730 für 25 Jahre Nutzungsrecht. Eine Urnenwahlgrabstätte kostet € 1.390 für 25 Jahre. Die Verlängerung eines Wahlgrabs kostet € 70 je Stelle pro Jahr. Quelle: Friedhofsgebührensatzung, gültig ab 2025.

Wie lange gilt das Nutzungsrecht an einem Grab in Wernigerode?

Wahlgrabstätten werden für 25 Jahre verliehen. Reihengrabstätten gelten für 20 Jahre ohne Verlängerungsmöglichkeit. Die Ruhezeit beträgt auf allen städtischen Friedhöfen 20 Jahre. Nach Ablauf des Nutzungsrechts fallen nicht entfernte Grabsteine nach 3 Monaten entschädigungslos an die Stadt.

Wer ist für die Grabpflege verantwortlich?

Laut Friedhofssatzung Wernigerode (§ 27 Abs. 3) ist der Nutzungsberechtigte für die dauerhafte Herrichtung und Instandhaltung der Grabstätte verantwortlich. Wer die Pflege vernachlässigt, dem kann die Stadt das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen.

Was passiert, wenn das Nutzungsrecht abläuft?

Wer das Nutzungsrecht nicht verlängert, muss Grabstein und Einfassung entfernen. Geschieht das nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf, gehen sie entschädigungslos in das Eigentum der Stadt über. Wahlgrabstätten können durch Antrag bei der Friedhofsverwaltung Am Eichberg verlängert werden (Kontakt: 03943 632 419).

Was kostet die Grabstein-Entsorgung in Wernigerode?

Die Entsorgung eines Grabsteins durch die städtische Friedhofsverwaltung Wernigerode kostet € 209. Die Entsorgung von Grabplatten kostet € 79. Sonstige Leistungen werden mit € 45 je Arbeitsstunde berechnet.

Auf welchen Friedhöfen in Wernigerode gilt die Friedhofssatzung?

Die Friedhofssatzung gilt für den Friedhof Am Eichberg (Zentralfriedhof Wernigerode), den Friedhof Ortsteil Silstedt und den Friedhof Ortsteil Schierke. Zusätzlich umfasst sie die Trauerhalle auf dem Friedhof Ortsteil Benzingerode.

Brauche ich eine Genehmigung für einen neuen Grabstein in Wernigerode?

Ja. Jede Errichtung und jede Veränderung an Grabmalen braucht die vorherige schriftliche Zustimmung der Stadt Wernigerode. Die Aufstellgenehmigung kostet € 25 (nur Grabstein) oder € 41 (Grabstein und Grabeinfassung). § 22 Abs. 1

Max — Grabpflege Harz, Wernigerode

In Wernigerode aufgewachsen, seit Jahren auf den Friedhöfen im Harz tätig. Grabpflege ist unser einziges Angebot. Bei Fragen: einfach per WhatsApp melden unter grabpflege-harz.de.

Quellen & offizielle Dokumente Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wernigerode (Amtsblatt 4/2025, gültig ab 27.02.2025)
Friedhofssatzung der Stadt Wernigerode (Amtsblatt 7/2025, in Kraft seit 14.05.2025)
Wernigeröder Amtsblatt 3/2026 — Bekanntmachung Standsicherheitsprüfung Frühjahr 2026